Gesetzlich Versicherte
Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung kann im Rahmen einer außervertraglichen Kostenübernahme mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Hierbei müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Für weitere Informationen sprechen Sie mich bitte an.
Privat Versicherte
Einige private Krankenversicherungen sowie einige Sozialämter/Jobcenter übernehmen die Kosten für eine Therapie in meiner Praxis. Nach fünf probatorischen Sitzungen begründe ich beim Kostenträger weitere therapeutische Sitzungen.
Selbstzahler
Die Kosten für meine Leistungen orientieren sich am Schwierigkeitsgrad der Therapie. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot - sprechen Sie mich an.
Für weitere Informationen sprechen Sie mich bitte an!